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Kleinunternehmer-Rechner

Kleinunternehmer nach §19 UStG — ja oder nein? Prüfen Sie Ihre Umsätze gegen die aktuellen Grenzen.

Ihre Umsätze (netto)

Grenze: 25.000 €

Grenze: 100.000 €

Ergebnis

Kleinunternehmer-Regelung anwendbar

Ihr Vorjahresumsatz (20.000 €) liegt unter 25.000 € und der laufende Umsatz bleibt unter 100.000 €. Sie können die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG nutzen und weisen keine Umsatzsteuer aus.

20.000 €

Vorjahr (max. 25.000 €)

30.000 €

laufendes Jahr (max. 100.000 €)

Erste Orientierung nach §19 UStG (Stand 2026) — keine Steuerberatung. Sonderfälle (mehrere Tätigkeiten, Differenzbesteuerung u. a.) klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Die Kleinunternehmer-Regelung seit 2025

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden die Grenzen zum 1. Januar 2025 deutlich angehoben: Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (zuvor: 22.000 € / 50.000 €). Neu ist auch: Die Grenzen sind echte Nettogrenzen, und das Überschreiten der 100.000 € beendet die Befreiung sofort ab dem betreffenden Umsatz — nicht erst im Folgejahr.

Vorteile und Nachteile

Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer und sparen sich Umsatzsteuer- Voranmeldungen — attraktiv für Gründer und Nebenerwerbe mit Privatkunden. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug: Bei hohen Investitionen kann der freiwillige Verzicht (mit fünfjähriger Bindung) günstiger sein. Was Ihr Geschäft sonst noch braucht, zeigen unsere kostenlosen Unternehmens-Tools.

Häufige Fragen

Welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer?

Seit dem 1. Januar 2025: maximal 25.000 € Umsatz im Vorjahr und maximal 100.000 € im laufenden Jahr (Nettobeträge). Bis Ende 2024 galten 22.000 € und 50.000 €. Wird die 100.000-€-Grenze im Jahr überschritten, endet die Befreiung ab diesem Umsatz — nicht rückwirkend.

Was passiert, wenn ich die Grenze mitten im Jahr überschreite?

Der Umsatz, mit dem Sie die 100.000-€-Grenze überschreiten, unterliegt bereits der Umsatzsteuer — alle früheren Umsätze des Jahres bleiben steuerfrei. Ab dann stellen Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer aus.

Lohnt sich der freiwillige Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung?

Bei hohen Anfangsinvestitionen kann der Vorsteuerabzug den Verzicht attraktiv machen. Achtung: Der Verzicht bindet Sie für fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung.

Ersetzt dieser Rechner eine Steuerberatung?

Nein. Der Rechner bietet eine erste Orientierung nach §19 UStG (Stand 2026). Für Ihre konkrete Situation — etwa bei mehreren Tätigkeiten oder Sonderfällen — wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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