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Personalkosten-Rechner

Brutto ist nicht gleich Kosten: Berechnen Sie, was ein Mitarbeiter Ihren Betrieb wirklich kostet.

Beschäftigung

Beschäftigungsart

Arbeitgeberkosten

3.712,50 €

Gesamtkosten pro Monat

44.550,00 €

pro Jahr (ohne Sonderzahlungen)

21,43 €

pro Arbeitsstunde (40 h/Woche)

Krankenversicherung (AG-Anteil) (7,30 %) 219,00 €
Ø Zusatzbeitrag KV (AG-Anteil) (1,25 %) 37,50 €
Rentenversicherung (AG-Anteil) (9,30 %) 279,00 €
Arbeitslosenversicherung (AG-Anteil) (1,30 %) 39,00 €
Pflegeversicherung (AG-Anteil) (1,80 %) 54,00 €
Umlagen U1/U2/U3 (Schätzung) (1,50 %) 45,00 €
Berufsgenossenschaft (Schätzung) (1,30 %) 39,00 €
Summe AG-Anteile (23,75 %) 712,50 €

Richtwerte, Stand 2026 — vereinfachte Schätzung, keine Lohnabrechnung. Zusatzbeitrag, Umlagen und BG-Beitrag variieren je nach Kasse, Betrieb und Branche.

Die echten Kosten eines Arbeitsplatzes

Das Bruttogehalt ist nur ein Teil der Wahrheit: Als Arbeitgeber zahlen Sie zusätzlich die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung), die Umlagen U1 bis U3 für Krankheit, Mutterschaft und Insolvenz sowie den Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Zusammen ergibt das rund 21 bis 23 Prozent Lohnnebenkosten.

Personalkosten im Betriebskontext

In der Gastronomie gelten 30 bis 35 Prozent Personalkostenanteil am Umsatz als gesunder Zielbereich. Ob Ihr Betrieb im Rahmen liegt, prüfen Sie mit dem Gastro-Gewinn-Rechner.

Häufige Fragen

Was kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber wirklich?

Zum Bruttogehalt kommen rund 21 bis 23 Prozent Arbeitgeberanteile: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung plus Umlagen und Berufsgenossenschaft. Aus 3.000 € brutto werden so etwa 3.670 € Gesamtkosten pro Monat — Sonderzahlungen, Verpflegung oder Arbeitskleidung kommen noch dazu.

Wie hoch sind die Abgaben bei einem Minijob?

Beim gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben von rund 31 Prozent (Kranken- und Rentenversicherung pauschal, Pauschsteuer, Umlagen) — anteilig also mehr als bei regulärer Beschäftigung, dafür ohne Arbeitnehmerabzüge.

Warum wird mit 4,33 Wochen pro Monat gerechnet?

Ein Jahr hat 52 Wochen verteilt auf 12 Monate — im Schnitt also 4,33 Wochen pro Monat. So lassen sich Monatskosten fair auf die Arbeitsstunde umrechnen.

Sind die Beitragssätze aktuell?

Der Rechner nutzt Richtwerte mit Stand 2026 (z. B. durchschnittlicher KV-Zusatzbeitrag). Zusatzbeitrag, Umlagesätze und BG-Beitrag variieren je nach Kasse, Betrieb und Branche — für die exakte Abrechnung fragen Sie Ihre Lohnbuchhaltung.

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