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Speisekarten-Kalkulator

Was muss Ihr Gericht kosten? Vom Wareneinsatz zum profitablen Verkaufspreis in Sekunden.

Ihr Gericht

Summe aller Zutaten inkl. Beilagen und Garnitur (netto)

30%
Mehrwertsteuer

Empfohlener Verkaufspreis

17,90 €

brutto, gastro-üblich gerundet (exakt: 17,85 €)

15,04 €

Nettopreis

2,86 €

MwSt (19 %)

29,9 %

tatsächl. Wareneinsatz

10,54 €

Rohertrag pro Portion

So kalkulieren Profis ihre Speisekarte

Grundlage ist der Wareneinsatz: die Nettokosten aller Zutaten einer Portion. Geteilt durch den Ziel-Wareneinsatzanteil (üblich: 25–35 %) ergibt sich der Nettoverkaufspreis, darauf kommt die Mehrwertsteuer. Wer präziser kalkuliert, rechnet zusätzlich einen Gemeinkosten-Zuschlag für Personal, Miete und Energie ein.

Der Blick aufs Ganze

Einzelne Gerichte dürfen vom Zielwert abweichen — entscheidend ist die Mischkalkulation über die gesamte Karte. Ob Ihr Betrieb insgesamt profitabel arbeitet, zeigt der Gastro-Gewinn-Rechner; die passenden Mehrwertsteuersätze erklärt der MwSt-Rechner.

Häufige Fragen

Wie kalkuliere ich den Preis eines Gerichts?

Die klassische Faustformel: Wareneinsatz geteilt durch den Ziel-Wareneinsatzanteil. Bei 4,50 € Wareneinsatz und 30 % Zielanteil ergibt sich ein Nettopreis von 15 € — plus Mehrwertsteuer. Wer genauer kalkuliert, schlägt zusätzlich Gemeinkosten (Personal, Miete, Energie) auf.

Welcher Wareneinsatz ist in der Gastronomie üblich?

25 bis 35 % vom Nettoverkaufspreis gelten als üblicher Zielbereich. Getränke liegen oft deutlich darunter (15–25 %), aufwendige Fleisch- oder Fischgerichte teils darüber. Entscheidend ist der Mix über die gesamte Karte.

Warum enden Preise auf ,90?

Psychologische Preisgestaltung: 14,90 € wirkt deutlich günstiger als 15,00 €, kostet Sie aber nur 10 Cent Marge. Der Kalkulator rundet deshalb auf die nächste ,90-Endung auf und zeigt den tatsächlichen Wareneinsatzanteil beim gerundeten Preis.

Ist der Speisekarten-Kalkulator kostenlos?

Ja, kostenlos und ohne Registrierung. Die Kalkulation ist eine vereinfachte Orientierung und ersetzt keine betriebswirtschaftliche Beratung.

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